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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Fördergelder vom Staat - Effizienzberater zwingend erforderlich
Passende Berater sind am besten in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes zu finden

Ab September 2023 gilt laut EU-Verordnung das Verkaufsverbot von T8-Leuchtstofflampen und Halogenlampen (G9/G4 und GY6.35). Da ist eine rechtzeitige Sanierung der Beleuchtung sehr empfehlenswert.

Seit Anfang 2021 gibt es ein neues Förderprogramm BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Darunter fallen viele Maßnahmen, die zur energetischen Optimierung beitragen. Bezüglich LED-Leuchten ist daraus das Paket für Einzelmaßnahmen dienlich. Dazu zählen auch Smart Home-Systeme oder die die Sanierung von Beleuchtungssystemen. Es werden 20% der Sanierungskosten übernommen. Auch die Planungskosten gehören dazu.


Das Programm läuft bis 31.12.2030!
Es gibt seitens der Eigentümer von Gebäuden fast keine Einschränkung. Jeder sollte daher einen Antrag in den nächsten Jahren stellen.

BEG Bundesförderung effiziente Gebäude BEG


Wichtig - bevor die Maßnahmen angegangen werden, sollte mit den Planenden und einem Energieberater der Antrag bei der BAFA gestellt werden. Ein externer Energieberater wird zwingend vorausgesetzt. Und das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein, und es muss sich um ein Nichtwohngebäude handeln.

Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung. Ihre Aufgabenstellung - unsere Lösung und unser Angebot und unsere Datenblätter - reichen aus. Auch alle Zusatzkosten zur neuen Beleuchtungsanlage, wie neuer Verteiler, Installation und Malerarbeiten, werden gefördert. Alle Arbeiten sind von externen Firmen durchzuführen deren Rechnungen dann einzureichen sind. Es werden bereits Sanierungsmaßnahmen ab 2000,- Euro gefördert.

Zuschüsse bei entsprechendem Eigenkapital laufen über die BAFA, Finanzierungszuschüsse über die KFW. Nach Antragsgenehmigung sind die Maßnahmen in den kommenden 24 Monaten dann umzusetzen.

„Hier gibt es ein kurzes Info-Video des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dazu“

„Hier gibt es gegebenenfalls ein umfangreiches Infoblatt der BAFA mit weiteren Infos.“

Wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen weiter!

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